Mittwoch, 14. September 2016

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Eine Versorgungsehe besteht u.a. wenn ein Paar bis zu einem Jahr verheiratet ist unter Umständen kann eine Versorgungsehe auch bestehen wenn man länger als ein Jahr verheiratet ist.
Vermutliche primäre Faktoren für die Annahme einer Versorgungsehe:
  • großer Altersunterschied
  • Zum Zeitpunkt der Eheschließung – Gesundheitszustand des Partners

Die Gefahr besteht, dass keine Witwenrente geleistet werden könnte.

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