Mittwoch, 14. September 2016

Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin unter Tel:+49-30-890940-05

Eine Versorgungsehe besteht u.a. wenn ein Paar bis zu einem Jahr verheiratet ist unter Umständen kann eine Versorgungsehe auch bestehen wenn man länger als ein Jahr verheiratet ist.
Vermutliche primäre Faktoren für die Annahme einer Versorgungsehe:
  • großer Altersunterschied
  • Zum Zeitpunkt der Eheschließung – Gesundheitszustand des Partners

Die Gefahr besteht, dass keine Witwenrente geleistet werden könnte.

RA Stieg Kontakt
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Samstag, 2. Januar 2016

Familienrecht Berlin - Scheidung ? 2016 - wir wünschen gesundes neues Jahr!

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein gesundes neues Jahr 2016.






Die Kanzlei steht für Sie bei Anliegen und Fragen zum Familienrecht, Strafrecht , Erbrecht sowie allgemeinen Rechtsfragen unter:

030 89094005 


zu Terminabsprache zu Verfügung.




Rufen Sie einfach an, wir können vermutlich auch Ihnen behilflich sein.